So läuft es ab – und so wird es finanziert.
Der Weg in eine außerklinische Intensivpflege wirkt oft kompliziert. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Schritte und Antworten in verständlicher Form – speziell für die Region Garmisch-Partenkirchen und das Werdenfelser Land.
In sechs Schritten zur Versorgung
- 01Anfrage
Sie rufen an oder senden eine Nachricht. Wir klären die wichtigsten Eckdaten.
- 02Beratung
Persönliches Gespräch – im Büro, telefonisch oder bei Ihnen zuhause.
- 03Fachliche Prüfung
Wir prüfen die pflegerische Machbarkeit auf Basis der medizinischen Situation.
- 04Verordnung & Antrag
Wir unterstützen bei Verordnung und Antragstellung bei der Krankenkasse.
- 05Kostenzusage
Der Kostenträger prüft und entscheidet – gegebenenfalls mit MD-Begutachtung.
- 06Übergabe & Start
Enge Abstimmung mit der Klinik, Einarbeitung des Teams, Start der Versorgung.
Wer zahlt die außerklinische Intensivpflege?
Bei einer medizinischen Indikation wird die außerklinische Intensivpflege in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Grundlage sind:
- eine ärztliche Verordnung (z. B. Muster 12 bzw. die aktuell gültige Form),
- gegebenenfalls eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst,
- eine individuelle Kostenzusage des Kostenträgers.
Für Betroffene und ihre Familien entstehen üblicherweise keine direkten Kostenfür die pflegerische Versorgung selbst. Kosten für Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel werden separat über den Hilfsmittelversorger abgerechnet. Wir können keine Kostenzusagen versprechen, unterstützen Sie aber Schritt für Schritt beim Antrag und der Kommunikation mit dem Kostenträger.
Ablauf & Kosten – häufige Fragen
Was zahlt die Krankenkasse bei außerklinischer Intensivpflege?
Bei entsprechender medizinischer Indikation übernimmt in aller Regel die gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten der außerklinischen Intensivpflege. Grundlage sind eine ärztliche Verordnung und die individuelle Prüfung durch den Kostenträger, gegebenenfalls mit Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Eine pauschale Aussage im Vorfeld ist nicht möglich.
Wie lange dauert die Kostenklärung?
Das ist unterschiedlich. Manche Fälle sind innerhalb weniger Tage geklärt, andere benötigen mehrere Wochen – abhängig von Diagnose, Vorunterlagen und Rückfragen des Kostenträgers. Wir begleiten den Prozess.
Können wir schon vor der Zusage der Kasse ein Gespräch führen?
Ja. Eine erste Beratung durch uns ist unabhängig von einer Kostenzusage möglich und für Betroffene und Angehörige unverbindlich.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Ob eine außerklinische Intensivpflege im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Kostenträgern.
Wir sind für Sie da – persönlich in Garmisch-Partenkirchen.
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine unverbindliche Anfrage. Wir prüfen jede Situation individuell und melden uns zeitnah zurück.
