Ratgeber

Was Pflege- und Krankenkasse bei Intensivpflege übernehmen

Die außerklinische Intensivpflege wird bei entsprechender Indikation von der Krankenkasse getragen – die Pflegekasse ergänzt mit ihren eigenen Leistungen. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Bausteine für Familien in Garmisch-Partenkirchen ein.

Krankenkasse: außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V)

Wenn ein dauerhafter besonderer medizinisch-pflegerischer Bedarf besteht – z. B. bei Beatmung, Tracheostoma oder schwerer neurologischer Erkrankung – kann außerklinische Intensivpflege ärztlich verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt diese Leistung nach individueller Prüfung. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung sowie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Pflegekasse: Pflegegrad und Pflegegeld

Unabhängig davon prüft die Pflegekasse den Pflegegrad. Je nach Grad stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und weitere Leistungen zur Verfügung – z. B. der Entlastungsbetrag. Diese Leistungen ergänzen die Intensivpflege, sie ersetzen sie nicht.

Wer stellt was?

  • Ärztliche Verordnung für außerklinische Intensivpflege: behandelnder Arzt (i. d. R. Facharzt).
  • Antrag auf Pflegegrad: bei der Pflegekasse – wir unterstützen bei der Vorbereitung.
  • Hilfsmittelverordnungen: Hausarzt oder Facharzt, in Zusammenarbeit mit den regionalen Sanitätshäusern.

Was übernimmt HOLLER MEDIC?

Wir unterstützen bei der Kommunikation mit der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst, begleiten Sie bei der Antragstellung und stimmen uns eng mit Ärzten und Hilfsmittelversorgern in Garmisch und dem Werdenfelser Land ab. Genauere Zahlen und Abläufe finden Sie auf unserer Seite Ablauf & Kosten in Garmisch-Partenkirchen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle sozialrechtliche Beratung. Für eine verbindliche Klärung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, an eine Pflegeberatungsstelle oder direkt an uns.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Ob eine außerklinische Intensivpflege im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie den Kostenträgern.

Wir sind für Sie da – persönlich in Garmisch-Partenkirchen.

Rufen Sie uns an oder senden Sie eine unverbindliche Anfrage. Wir prüfen jede Situation individuell und melden uns zeitnah zurück.

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