Krankenkasse: außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V)
Wenn ein dauerhafter besonderer medizinisch-pflegerischer Bedarf besteht – z. B. bei Beatmung, Tracheostoma oder schwerer neurologischer Erkrankung – kann außerklinische Intensivpflege ärztlich verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt diese Leistung nach individueller Prüfung. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung sowie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Pflegekasse: Pflegegrad und Pflegegeld
Unabhängig davon prüft die Pflegekasse den Pflegegrad. Je nach Grad stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und weitere Leistungen zur Verfügung – z. B. der Entlastungsbetrag. Diese Leistungen ergänzen die Intensivpflege, sie ersetzen sie nicht.
Wer stellt was?
- Ärztliche Verordnung für außerklinische Intensivpflege: behandelnder Arzt (i. d. R. Facharzt).
- Antrag auf Pflegegrad: bei der Pflegekasse – wir unterstützen bei der Vorbereitung.
- Hilfsmittelverordnungen: Hausarzt oder Facharzt, in Zusammenarbeit mit den regionalen Sanitätshäusern.
Was übernimmt HOLLER MEDIC?
Wir unterstützen bei der Kommunikation mit der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst, begleiten Sie bei der Antragstellung und stimmen uns eng mit Ärzten und Hilfsmittelversorgern in Garmisch und dem Werdenfelser Land ab. Genauere Zahlen und Abläufe finden Sie auf unserer Seite Ablauf & Kosten in Garmisch-Partenkirchen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle sozialrechtliche Beratung. Für eine verbindliche Klärung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, an eine Pflegeberatungsstelle oder direkt an uns.
